Patientenzentriert und qualitätsorientiert – so sollte Gesundheitspolitik ausgerichtet sein
DR. MED. MICHAEL MÜLLER
Egal, wohin man schaut: An allen Ecken und Kanten gibt es eine teils erhebliche Unzufriedenheit mit der aktuellen Ausrichtung der Gesundheitspolitik und den seitens des Bundesministers für Gesundheit, Herrn Prof. Dr. Karl Lauterbach, vorgestellten Regelungsentwürfen. Die Versorgung der Bevölkerung mit fachärztlicher Labordiagnostik ist dabei gleich in beiden aktuellen Vorhaben direkt oder indirekt betroffen: Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) und Gesunheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Gleichzeitig hat der Bewertungsausschuss Mitte April einen Beschluss zu einer Laborreform gefasst, die zum 1. Januar 2025 greifen soll und insgesamt sehr kritisch zu sehen ist.
Dabei wäre es doch so einfach: Es würden die Dinge so geregelt, dass sie sich, am Gemeinwohl orientiert, am medizinischen Bedarf der Patientinnen und Patienten ausrichten und dabei eine bestmögliche Qualität der Versorgung gewährleisten. Das ist auch die im Sozialgesetzbuch V adressierte Aufgabe, die letztlich alle im Gesundheitswesen nur gemeinsam bewältigen können. Ob es dabei besonders förderlich ist, mit pauschalen Vorbehalten gegenüber einzelnen Gruppen oder Beteiligten zu argumentieren, darf wohl bezweifelt werden. Ebenso wenig sinnvoll wird es sein, auf einem „immer weiter so“ ohne jegliche Bereitschaft zur Änderung und Anpassung an die Gegebenheiten und vorhersehbaren Entwicklungen zu beharren. Es mutet fast so an, als ob der berühmte „gordische Knoten“ zu durchschlagen ist. Doch möglicherweise hilft es schon, jede einzelne Entscheidung in die bestmögliche Richtung zu treffen und dann umzusetzen.
So ist es offensichtlich, dass die ungeregelte und ohne weitergehende Steuerung stattfindende Inanspruchnahme der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung, fast wie im Sinne einer „Vollkaskomentalität“, eine Überforderung der Strukturen darstellt. Das gilt insbesondere aus der Perspektive derjenigen, die in der Versorgung arbeiten und sich beispielsweise in der Notaufnahme von Krankenhäusern oder beim Notfallrettungsdienst zu häufig mit Fällen zu befassen haben, die aus ihrer Perspektive auch gut anders zu behandeln wären. Der „subjektive Notfallbegriff“ ermöglicht es jeder einzelnen Person, nach eigenem Empfinden darüber zu befinden, ob in der jeweiligen Situation unmittelbar eine medizinische Hilfe benötigt wird oder nicht. Auch durch fehlende bzw. wenig vorhandene Bildung zu Fragen von Gesundheit und Krankheit entsteht bei Betroffenen ein starkes Gefühl der Besorgnis um das eigene Wohlergehen, das dann den Wunsch nach sofortiger Klärung im professionellen Umfeld der ambulanten und häufig auch stationären Versorgung entstehen lässt.
Bei zunehmend größeren Bevölkerungsgruppen in höherem Lebensalter und der gleichzeitig altersbedingten Zunahme eines medizinischen Behandlungsbedarfs stellt sich die Frage, wie die Gesellschaft mit dieser schon länger bekannten Entwicklung umgehen möchte. Die Debatte darüber ist in vollem Gange und führt eher zu selten zu dem Punkt, wie die Sorgen und Bedürfnisse des Einzelnen in einer ausgewogenen Balance zu den Möglichkeiten berücksichtigt werden können. Dabei scheint klar, dass es ohne eine Steuerung, die international in unterschiedlich ausgeprägter Weise eher üblich ist, wohl nicht gehen wird.
Das gilt auch für eine patientenzentrierte und qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung mit fachärztlicher Labordiagnostik, d. h. eine bestmögliche medizinische Versorgung. Das ist unsere primäre Aufgabe. Facharztlabore stellen diese im Hinblick auf labordiagnostische Leistungen wohnortnah und flächendeckend sicher. Versicherte im präventiven Bereich und Patientinnen und Patienten im kurativen Bereich erhalten so einen niedrigschwelligen Zugang zur Diagnostik; außerdem ist die Verfügbarkeit von Diagnostik mit Blick auf die zunehmende Ambulantisierung der Medizin gewährleistet.