„Legal Highs“ – Neue psychoaktive Substanzen (NPS)
Synthetisch hergestellte psychoaktiv wirkende Substanzen, auch „Designer Drugs“, „Legal Highs“ oder „Research Chemicals“ genannt, werden unter dem Namen „Neue psychoaktive Substanzen“ (NPS) zusammengefasst. Dabei handelt es sich um molekulare Abwandlungen bereits bekannter illegaler Drogen (unter anderem Cannabis, Kokain, LSD und Opioide) oder um Substanzen mit völlig neuen chemischen Strukturen.
DR. MED. LARS TEMPLIN
Laut dem epidemiologischen Suchtsurvey Berlin 2018 nimmt Cannabis bundesweit sowohl bei jungen Erwachsenen als auch bei älteren Altersgruppen die prominenteste Rolle der illegal konsumierten Drogen ein. NPS wurden bundesweit von 0,9 % der Befragten in den letzten zwölf Monaten konsumiert und 2,6 % der Befragten hatten irgendwann in ihrem Leben Erfahrungen mit solchen Substanzen gemacht. Die Lebenszeit-Konsumerfahrung in Berlin (4,9 %) ist statistisch signifikant höher als in Gesamtdeutschland.
Hervorzuheben ist, dass zu den NPS-Konsumenten auch Kinder und Jugendliche zählen. 81,7 % der NPS-Konsumenten gehören der „Online-Community“ an, d. h. sie präsentieren sich sehr aktiv im Internet oder nehmen an Drogenforen teil.
NPS können nach ihrer chemischen Struktur in folgende Gruppen eingeteilt werden: synthetische Cannabinoide, Phenylethylaminderivate (u. a. synthetische Cathinone) und Piperazinderivate. Zu den am häufigsten konsumierten NPS gehören die synthetischen Cathinone und die synthetischen Cannabinoide. Im Allgemeinen binden NPS mit unterschiedlicher Affinität an verschiedene zentral-nervöse Rezeptoren.
Die Zuordnung von Substanzen anhand der klinischen Symptome ist aufgrund der unspezifischen Symptomenvielfalt und des Mischkonsums nicht möglich. Gerade bei der Behandlung von jungen Patientinnen und Patienten mit unklaren neurologischen, psychiatrischen oder internistischen Symptomen sollte an den Konsum von NPS gedacht werden und die Asservierung von Blut- und Urinproben erfolgen. Hier ist hervorzuheben, dass vermehrt synthetische Cannabinoide als Beimengung in Cannabisprodukten gefunden werden. Diese „chemisch gestreckten“ Cannabisprodukte, welche häufig hochpotent sind, können schnell zu ungewollten Überdosierungen führen.
Für die Akutsituation muss festgehalten werden, dass die meisten Substanzen dieser neuen Klasse aufgrund fehlender Kreuzreaktionen nicht im normalen Urindrogenscreening (Immunoassay) nachweisbar sind und der NPS-Konsum als wichtige Differenzialdiagnose prinzipiell entfallen könnte. Positive Testergebnisse hingegen führen möglicherweise dazu, vorschnelle Schlüsse zu ziehen, sodass der Beikonsum der NPS ebenso unentdeckt bleibt.
Zur Diagnosesicherung sollten Körperflüssigkeiten (Urin, Blut) schließlich einer toxikologischen Analyse zugeführt werden. Diese Analytik muss zusätzlich beauftragt werden, damit NPS bestimmt werden können (Analyse auf Spice/synthetische Cannabinoide, Analyse auf Cathinone). In unserem Partnerlabor werden diese Substanzen, bevorzugt im Urin, mit chromatographischen Methoden mit massenspektrometrischer Detektion identifiziert.